Donnerstag, 20. August 2009

Alg 2 Möbel trotz Anfangsverzicht.

Haben Hartz IV Bezieher  auf die ihnen zustende Anschaffung einer Wohnungseinrichtung zunächst verzichtet, können sie sich die Kosten für den Möbelkauf denoch später erstatten lassen. Die Behörde ist aber denoch nicht verpflichtet, die tatsächlichen Kosten zu erstatten, wie das Bundeszozialgericht entschied. Es sei auch eine Pauschalierung zulässig  AZ:B14 AS45/08R.

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