Donnerstag, 20. August 2009
Alg 2 Möbel trotz Anfangsverzicht.
Haben Hartz IV Bezieher auf die ihnen zustende Anschaffung einer Wohnungseinrichtung zunächst verzichtet, können sie sich die Kosten für den Möbelkauf denoch später erstatten lassen. Die Behörde ist aber denoch nicht verpflichtet, die tatsächlichen Kosten zu erstatten, wie das Bundeszozialgericht entschied. Es sei auch eine Pauschalierung zulässig AZ:B14 AS45/08R.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen