Dienstag, 8. September 2009

Keine "Sippenhaft" bei Hartz IV


Eine Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft mit einem minderjährigen Kind hat auch dann Anspruch auf Übernahme der vollen Wohnkosten, wenn einem volljährigen Familienmitglied das Arbeitslosengeld II komplett gestrichen wurde. Das entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. AZ: L 6 AS 335/09 B ER

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